Diese ist auch heute noch sichtlich aufgewühlt und reagierte während der Befragung immer wieder sehr emotional. Wieviel davon auf die strafrechtlich relevanten Vorfälle und wieviel davon auf die übrigen Gegebenheiten (Enttäuschung und Wut, dass es mit der Beziehung mit dem Beschuldigten nicht geklappt hat, Probleme von Mutter und Bruder, ausgenützt fühlen etc.) zurückzuführen ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Zu ihrer aktuellen Situation befragt gab die Privatklägerin anlässlich der zweiten oberinstanzlichen Verhandlung zu Protokoll, die psychiatrische Behandlung habe sie schon mehr als zwei Jahre abgeschlossen. Medikamente habe sie bis vor 6 Monaten noch genommen.