Insbesondere die Drohungen, die «Spielchen» des Beschuldigten, scheinen zum damaligen Zeitpunkt zu einer doch erheblichen Beeinträchtigung der Privatklägerin geführt zu haben. Dass sie zeitweise psychisch massiv belastet war, ergibt sich aus den in den Akten befindlichen Berichten von Dr. N.________ und Dr. M.________ vom 17. August 2012, 29. Oktober 2012 und vom 5. November 2012. Aufschlussreich war zudem, dass sich die Kammer ein persönliches Bild der Privatklägerin machen konnte. Diese ist auch heute noch sichtlich aufgewühlt und reagierte während der Befragung immer wieder sehr emotional.