Sie erhöhte die Strafe für den Beschuldigten angesichts der ihm vorgeworfenen, im Vergleich mit dem Referenzsachverhalt deutlich schwerer wiegenden Übergriffe auf CHF 600.00. Mit Blick auf die zweifellos schmerzhaften Hämatome und Verletzungen im Schulterbereich sowie unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Verletzungszufügung mit dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr erscheint diese Strafe als eher milde. Das geltende Verschlechterungsverbot verunmöglicht indes eine Erhöhung. Die Busse von CHF 600.00 ist deshalb zu bestätigen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 6 Tage festgesetzt.