35 (pag. 731). Die finanzielle Situation des Beschuldigten hat sich gemäss der neuesten Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 26. April 2017 (pag. 1065 f.) insofern leicht verbessert, als dass er nun monatlich CHF 4‘149.00 verdient. Aufgrund des vorliegend geltenden Verschlechterungsverbots bleibt indes für eine Tagessatzerhöhung kein Raum. 22.2.2 Zu den Tätlichkeiten Bei den Tätlichkeiten handelt es sich um Übertretungen. Diese werden mit Busse bis maximal CHF 10‘000.00 bestraft (Art. 126 Abs. 1 i.V.m.