34 22.1.3 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten wird vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 727 ff.). Anlässlich der zweiten oberinstanzlichen bestätigte der Beschuldigte, noch immer zu 100% bei der Firma J.________ GmbH als Gipser zu arbeiten. Weiter gab er an, sich zwischenzeitlich verlobt zu haben. Seine Partnerin lebe im Kosovo (pag. 1093 Z. 486 ff.). Sämtliche Täterkomponenten wirken sich neutral aus. 22.1.4 Fazit Einsatzstrafe