31 ob er je blaue Flecken im Brustbereich der Privatklägerin gesehen habe, führte der Beschuldigte aus (pag. 116 Z. 250 ff.): «Ja, aber ich habe mich nicht geachtet, was für Flecken das waren. Darüber [recte: davon] war nie die Rede, als wir noch zusammen waren.» Kurz darauf dann aber auf den Vorhalt, wonach die Zeugen bei der Privatklägerin blaue Flecken gesehen hätten, führte er wieder aus, er habe sie nie so geschlagen, dass sie davon blaue Flecken gehabt hätte. Das seien alles blaue Flecken, welche sie sich selber zugefügt habe (pag.