19 ff.), welches auf der Untersuchung der Privatklägerin vom 29. Dezember 2011 basiert. Festgestellt wurden unter anderem «[…] Hautunterblutungen an den Brüsten sowie der Haut über dem Brustbein und am rechten Handgelenk, am linken Oberschenkel und am linken Schienbein. Diese Verletzungen sind am ehesten durch stumpfe Gewalt entstanden […]» (pag. 22). - Die schriftliche Bestätigung des Physiotherapeuten L.________ vom 3. Januar 2012 (pag.