19. Sachverhaltsfeststellung durch die Kammer 19.1 Objektive Beweismittel und Aussagen Dritter Für die Zusammenfassung der objektiven Beweismittel sowie der Aussagen Dritter wird auch an dieser Stelle auf Ziff. 9 und Ziff. 10 hiervor verwiesen. Im Gegensatz zu den übrigen, nicht mit objektiven Beweismitteln belegten Vorwürfen liegen zur Frage, ob die Privatklägerin Verletzungen aus Tätlichkeiten aufwies, gleich mehrere objektive Beweise vor: - Das IRM-Gutachten vom 27. Dezember 2012 (pag. 19 ff.), welches auf der Untersuchung der Privatklägerin vom 29. Dezember 2011 basiert.