3.3 indem er sie im Rahmen von Streitereien an den Unterarmen packte […], so dass sie blaue Flecken, unter anderem an den Handgelenken, davon trug; 3.4 indem er sie im Rahmen von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr grob im Schulter- und Brustbereich anfasste, insbesondere an ihren Brüsten drückte, an diesen zog und sie klemmte, obschon sie ihm sagte, dies schmerze. Dabei erlitt sie unter mindestens einem Mal blaue Flecken am Hals-, Schultergürtel- und Brustbereich.»