_ in diesem Gefüge die Pulsschlagader mit seinen Fingern zudrückte, bis sie kein Gefühl mehr in der Hand hatte und begleitend dazu meinte, dass sie nun sehe, wie viel Kraft er habe, hat er das Sicherheitsgefühl der Privatklägerin schwer erschüttert. Schliesslich war der Privatklägerin aufgrund eigener Erfahrungen bewusst, dass sie dem Beschuldigten körperlich klar unterlegen war. Dass es dem Beschuldigten in diesem Moment „nur“ darum ging, ihr durch das Zudrücken der Pulsschlagader seine Überlegenheit zu demonstrieren und dieser nicht noch stärker auf die körperliche Integrität der Privatklägerin einwirken würde, davon konnte C._______