Sie gibt an, dass der Beschuldigte das Messer für CHF 40.00 auf dem Märit in Bern gekauft habe und dass man es mit nur einer Hand habe öffnen können. Die Privatklägerin schildert sodann Interaktionen und Gespräche zwischen ihr und dem Beschuldigten, den Inhalt der Drohungen gibt sie oftmals in direkter Rede wieder. Insgesamt handelt es sich um einmalige Schilderungen mit ausgefallenen Einzelheiten.