26 Anlässlich ihrer ersten Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft bestätigte die Privatklägerin den Vorfall mit dem Messer am Hals und sie beschrieb das Messer detailliert (pag. 70 Z. 248 ff.). Zudem wiederholte sie den Vorwurf, wonach der Beschuldigte sie mit dem Tod bedroht habe und führte aus, dass sie dies ernst genommen habe (pag. 71 Z. 285 ff.).