Aussagen der Privatklägerin Zwar sind von der Privatklägerin – wie vom Beschuldigten geltend gemacht – zahlenmässig nicht sehr viele Aussagen zu den Drohungen vorhanden. In ihrer ersten Einvernahme bei der Polizei gab die Privatklägerin jedoch relativ ausführliche Schilderungen zu Protokoll. So führte sie beispielsweise aus (pag. 59 Z. 151 ff.): «Vor ca. 4-5 Monaten hat er [der Beschuldigte] mit seinem Messer gegen mich gezielt. Er hat ein graues Klappmesser, einhändig bedienbar, mit einer ca. 9 cm langen Klinge. Er ‹spielte› wieder mit mir und drückte mir die Messerspitze gegen die Pulsschlagader bei meiner Hand.