14. Anklage und Vorinstanz Der in der Anklageschrift formulierte Vorwurf gegen den Beschuldigten lautet wie folgt (pag. 479): Drohung (Art. 180 Abs. 2 StGB), mehrfach begangen zwischen Sommer 2010 und Dezember 2011, in E.________, zum Nachteil von C.________. A.________ drohte C.________ mehrfach, im Wissen und Willen darum, dass er sie damit in Angst und Schrecken versetzte. Namentlich,