Dies zeigt sich auch daran, dass er der Privatklägerin sagte, es tue nur am Anfang weh. Anders als beim normalen Geschlechtsverkehr, bei welchem die Privatklägerin zu Beginn oftmals auch sagte, sie wolle nicht, dann aber trotzdem mitmachte, wehrte sich die Privatklägerin hier auch physisch, indem sie weg zu robben versuchte. Zudem handelte es sich hier eben nicht um normalen Geschlechtsverkehr, sondern um eine in der Beziehung der beiden Beteiligten neue und sonst nicht vollzogene Sexualpraktik.