85 Z. 280); - der Beschuldigte sie dabei zudem auch an den Haaren gezogen habe (pag. 72 Z. 339); - sie ihm im Anschluss an den Analverkehr gesagt habe, das sei das erste und letzte Mal gewesen, dass er das gemacht habe (pag. 85 Z: 296 f.); - sie sich bei späteren Gelegenheiten dem von ihr ungewollten Geschlechtsverkehr nicht widersetzt habe, weil sie Angst gehabt habe, er wolle ansonsten vielleicht wieder Analverkehr (pag. 86 Z. 328 f.).