84 Z. 276 f.); - sie versucht habe, nach vorne weg zu robben (pag. 85 Z. 279). Dies erzählte die Privatklägerin nicht nur, sondern unterstrich es anlässlich der erstinstanzlichen und zweiten oberinstanzlichen Verhandlung spontan mit Gestik (pag. 528 und pag. 1090); - der Beschuldigte sie am Wegrobben gehindert habe, indem er sie zwei- bis dreimal an den Hüften gepackt und zurückgezogen habe (pag. 85 Z. 280); - der Beschuldigte sie dabei zudem auch an den Haaren gezogen habe (pag.