11.3.4). 11.3.2 Inhaltliche Realkennzeichen Inhaltliche Realkennzeichen sind Detailreichtum, Mitteilungen von Gesprächen, Schilderungen von Komplikationen, Gefühlen und Schmerzen oder sonstiger Empfindungen, Kritik am eigenen Verhalten, etc. Vorliegend wurde die Privatklägerin erstmals anlässlich ihrer dritten Einvernahme eingehend zum ungewollten Analverkehr befragt. Ihre Schilderungen zum Analverkehr sind dabei nicht extrem detailliert ausgefallen, aber immerhin resultierte daraus der Sachverhalt, wie er auch in der Anklageschrift festgehalten wurde.