Es kann an dieser Stelle grundsätzlich darauf verwiesen werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Entstehungsgeschichte der Aussagen der Privatklägerin bzw. der Anzeigeerstattung geradezu typisch ist für eine Situation, in welcher der gewaltausübende Partner das Domizil verlässt und das Opfer erst dann den Mut findet, sich anderen Personen zu öffnen. Dies wird vorliegend durch die Aussagen der Nachbarin H.________ sowie der beiden Polizisten S.________ und T.________ sowie durch die Berichte von Dr. M.________ und des Physiotherapeuten L.________ dokumentiert.