2014, N. 313 ff.). Weiter ist zu prüfen, inwiefern sich die Aussagen mit anderen Beweismitteln in Übereinstimmung bringen bzw. durch sie widerlegen lassen. 11.3.1 Entstehungsgeschichte Die Vorinstanz hat sich ausführlich mit der Entstehungsgeschichte der Aussagen der Privatklägerin auseinandergesetzt (pag. 704 ff.). Es kann an dieser Stelle grundsätzlich darauf verwiesen werden.