Dies sei nur einmal passiert. Wenn sie nein gesagt habe, sei er aggressiv geworden und habe sie einfach aggressiv hingezogen an Körper und Haaren (pag. 72 Z. 335 ff.). Im Rahmen der dritten Einvernahme vom 14. Juni 2013 fragte die zuständige Staatsanwältin etwas detaillierter nach (pag. 77 ff.). Die Privatklägerin führte aus, es sei gegen Ende 2010 zum unerwünschten Analverkehr gekommen. Es sei Gott sei Dank nur einmal gewesen. Es sei nicht so, wie der Beschuldigte im Protokoll ausgesagt habe, dass sie das gewollt habe. Sie habe das von Anfang an nicht gewollt.