59 Z. 124). Von Seiten der Polizei wurden keine weiteren Fragen dazu gestellt. Am 27. Juni 2012 wurde die Privatklägerin dann von der Staatsanwältin einvernommen (pag. 63 ff.). Auf Frage nach dem ungewollten Analverkehr gab die Privatklägerin an, dies sei 2010 oder 2011 gewesen. Sie habe normalen Geschlechtsverkehr haben wollen, dann habe der Beschuldigte sie einfach gedreht und gesagt, dass er es jetzt von hinten probieren wolle. Sie habe gesagt, dass sie das nicht wolle, dass dies schmerze. Er habe sie am Körper und an den Haaren gezogen. Dies sei nur einmal passiert.