11.2 Aussagen der Privatklägerin Die Vorinstanz fasste die Aussagen der Privatklägerin ausführlich zusammen, sodass auch hierfür auf das erstinstanzliche Motiv verwiesen werden kann (pag. 671 ff.). Nachfolgend werden noch einmal die für den Vorwurf der sexuellen Nötigung wichtigsten Aussagen hervorgehoben sowie die diesbezüglichen Aussagen aus der Befragung durch die Kammer zusammengefasst. Anlässlich ihrer Erstbefragung vom 28. Dezember 2011 erwähnte die Privatklägerin den Analverkehr das erste Mal, wenn auch nur kurz. So gab sie einzig an, einmal habe der Beschuldigte sie auch anal vergewaltigt (pag. 59 Z. 124).