Dies zeigt, wie der Beschuldigte versucht, von den ihm vorgehaltenen Vorwürfen auf etwas abzulenken, das irrelevant ist; - auf Vorhalt des IRM-Gutachtens und des Berichts von Physiotherapeut L.________ sowie der mehrfach festgestellten Hautunterblutungen bei der Privatklägerin meinte der Beschuldigte, die Privatklägerin habe sich diese «vielleicht» selber zugefügt (pag. 105 Z. 332), indem sie sich z.B. mit dem Telefonbuch selbst ins Gesicht geschlagen und gesagt habe, nun würde sie die Polizei rufen (pag. 108 Z. 447 ff.) oder indem sie sich in alkoholisiertem Zustand ins Gesicht geschlagen habe (pag. 94 Z. 194 f.); -