101 Z. 163 ff.). Diese und weitere unplausible Anschuldigungen brachte der Beschuldigte zumeist vor, wenn ihm ein Vorwurf seitens der Privatklägerin vorgehalten wurde: - Auf Vorhalt der vom Physiotherapeuten festgestellten Spuren stumpfer Gewalt gibt der Beschuldigte zur Antwort, sie habe sicher ein gutes Verhältnis zu diesem Therapeuten (pag.