15 sie dann viele Sachen (pag. 92 Z. 120 ff.; wobei dies nicht mit den geschilderten Trinkgewohnheiten korrespondiert, wonach die Privatklägerin nicht regelmässig getrunken habe, aber er ihr ab und zu ein Bier gekauft habe pag. 110 Z. 502 ff.); sie habe im August 2009 in die Ferien fahren wollen, er aber habe kein Geld gehabt und habe sie gebeten, zu warten, bis auch er Geld habe. Das sei ihr egal gewesen und sie sei dann einfach alleine in die Ferien gegangen (pag. 101 Z. 163 ff.).