11. Aussagen der direkt Beteiligten 11.1 Aussagen des Beschuldigten und Würdigung durch die Kammer Für die Aussagen des Beschuldigten bis zum erstinstanzlichen Urteil kann auf die ausführliche Zusammenfassung im Motiv der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 687 ff.). Anlässlich der Befragung vor der Kammer bestätigte der Beschuldigte seine bisherigen Aussagen (pag. 1094 ff.). Insbesondere machte er erneut geltend, sie beide hätten den Analverkehr gewollt. Es stimme nicht, dass er der Privatklägerin gesagt habe, es tue nur am Anfang weh. Hätte sie es nicht gewollt, hätte er es gar nicht machen können (pag. 1095 Z. 581 ff.).