53 Z. 40 ff.). Die Privatklägerin habe auch gesagt, dass ihr Mann sie nur geheiratet habe, um in die Schweiz kommen zu können (pag. 54 Z. 74 ff.). 10.4 Würdigung der Aussagen von Dritten Keine dieser befragten Personen wurde selber Zeuge von tätlichen Übergriffen oder Drohungen seitens des Beschuldigten gegenüber der Privatklägerin. Alle drei Befragten konnten dagegen vom Hörensagen von tätlichem Einwirken des Beschuldigten auf die Privatklägerin berichten und stellten blaue Flecken an ihrem Körper fest, welche sie mit den geschilderten Vorkommnissen in Verbindung brachte.