Die Privatklägerin sei bis Dezember 2011 bei der Polizei tätig gewesen. Eines Abends im Dezember 2011 habe er die Privatklägerin in sein Büro gebeten, da er gemerkt habe, dass es ihr nicht gut gehe. Sie habe zuerst nicht recht erzählen wollen und habe angefangen zu weinen. Er habe gesehen, dass sie an einem der Arme einen blauen Fleck gehabt habe. Er habe sie gefragt, ob Zuhause etwas sei. Sie habe dann gesagt, sie werde geschlagen. Sie habe dann erzählt, dass sie von ihrem Mann geschlagen werde. Er habe ihr gesagt, sie solle dies am nächsten Tag bei der Polizei in E.________ melden (pag. 53 Z. 40 ff.).