_ handelt es sich um eine Polizistin, an deren Büroarbeitsplatz die Privatklägerin jeweils abends Reinigungsarbeiten ausführte. In ihrer Einvernahme gab sie zu Protokoll, die Privatklägerin arbeite seit ca. zwei Jahren (d.h. seit 2011) nicht mehr dort. Gegen Ende ihrer Tätigkeit habe ihr die Privatklägerin weinend erzählt, dass sie Zuhause «abgeschlagen» werde und habe ihr blaue Flecken gezeigt. Sie habe der Privatklägerin daraufhin bestimmt geraten, sich das nicht bieten