Sie habe nicht verstanden, wieso die Privatklägerin den Beschuldigte immer wieder bei sich aufgenommen habe (pag. 43 Z. 92 ff.). Der Beschuldigte sei nicht verliebt in die Privatklägerin gewesen, sondern habe nur Arbeit und Geld haben und in der Schweiz bleiben wollen. Das zeige sich auch daran, dass er ja schon während der Ehe häufig längere Zeit abwesend gewesen sei (pag. 45 Z. 151 ff.). 10.2 S.________ (pag. 48 ff.) Bei S.________ handelt es sich um eine Polizistin, an deren Büroarbeitsplatz die Privatklägerin jeweils abends Reinigungsarbeiten ausführte.