10. Aussagen Dritter 10.1 H.________ (pag. 41 ff.) Die Vorinstanz fasste die Aussagen der Zeugin H.________ ausführlich zusammen, es wird an dieser Stelle darauf verwiesen (pag. 700 ff.). Bei H.________ handelt es sich um die 60-jährige Nachbarin der damaligen ehelichen Wohnung der Privatklägerin in E.________. Sie beschreibt die Privatklägerin als «sehr guten Menschen», sie sei für sie «wie eine Tochter» (pag. 42 Z. 36). Offenbar wurde H.________ für die Privatklägerin zu einer Vertrauensperson, als diese mit ihren Eltern Streit hatte und nicht mehr mit ihnen sprechen konnte (pag. 43 Z. 54 f.).