Im Zusammenhang mit den SMS-Nachrichten stellen sich insbesondere zwei relevante Fragen: Zum einen ist zu prüfen, weshalb Privatklägerin nicht zugibt, Urheberin dieser Nachrichten zu sein bzw. ob dieser Umstand sie unglaubwürdig erscheinen lässt. Zum anderen ist zu untersuchen, inwiefern sich der Inhalt dieser SMS- Nachrichten auf die Glaubhaftigkeit der übrigen Aussagen der Privatklägerin auswirkt.