92 Z. 127 f.). Er gab jedoch an, es könne schon sein, dass er ihr gesagt habe, er habe die Macht und sei der Herr zu Hause (pag. 92 Z. 137 f.). Dies passt überhaupt nicht zu den Ausführungen im Bericht, wonach der Beschuldigte immer ängstlicher und zurückhaltender geworden sei bzw. es sich bei ihm um eine zurückhaltende und gehemmte Person handle. Auch anlässlich seiner zweiten Einvernahme erwähnte er auf die Frage nach Eheproblemen seine Besuche beim Psychiater nicht und dies notabene, obwohl diese Befragung während des zweiten Behandlungszeitraumes von August bis September 2012 stattfand. Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er auf Frage, wie es ihm gesundheitlich