So erwähnte der Beschuldigte in keiner seiner Einvernahmen seine psychischen Probleme oder den Umstand, dass er sich jahrelang in Therapie befunden habe. In seiner ersten Befragung im Januar 2012 erwähnte er auch auf Fragen nach dem Zustand seiner Ehe nicht, dass er sich wegen eines Ehekonfliktes schon einmal beim Psychiater in Therapie befunden habe. Er betonte vielmehr, sie hätten schöne Zeiten zusammen gehabt (pag. 91 Z. 76 f.). Weiter verneinte er, je körperliche Auseinandersetzungen mit der Privatklägerin gehabt zu haben bzw. schilderte auch keine Gewalt von ihrer Seite (pag. 92 Z. 127 f.).