__ die aktuelle Verschlechterung des psychischen Zustandes der Privatklägerin (pag. 164). Heute scheint es der Privatklägerin besser zu gehen. So gab sie anlässlich der oberinstanzlichen Befragung an, nicht mehr in psychiatrischer Behandlung zu sein. Diese habe sie schon mehr als zwei Jahre abgeschlossen, Medikamente habe sie bis vor sechs Monaten noch genommen, jetzt nehmen sie keine mehr (pag. 1081 Z. 17 ff.) Zur Frage nach dem hier zur Diskussion stehenden erzwungenen Analverkehr lässt sich auch diesen Berichten nichts entnehmen.