und Dr. med. O.________ aus, die Privatklägerin werde seit Januar 2012 ambulant psychiatrisch betreut. Bei ihr bestehe eine Anpassungsstörung bei psychosozialer Belastungssituation (Trennung vom Ehemann), sie fühle sich vom Ehemann ausgenutzt und mache sich selbst massive Vorwürfe (zu naiv gewesen zu sein etc.). Die Privatklägerin könne sich trotz medikamentöser Therapie nicht von den Trauma-Erlebnissen