Am 13. Dezember 2011 zog der Beschuldigte dann definitiv aus der ehelichen Wohnung aus. Am 28. Dezember 2011 wandte sich die Privatklägerin an die Polizei und meldete die Vorfälle, die Grundlage dieses Verfahrens bilden. Offenbar suchte sie ihre Anwältin am 6. Januar 2012 (pag. 283) erneut auf und liess am 12. Januar 2012 wieder ein Eheschutzgesuch einreichen (pag. 231). Am 5. Juli 2012 genehmigte das Regionalgericht Bern-Mittelland eine Vereinbarung im Eheschutzgesuch unter den Parteien (pag. 277). Gleichentags beantragten die Parteien dem Gericht auch gemeinsam die Scheidung und schlossen eine Vereinbarung