Damals begann er bei der J.________ GmbH in Bern als Gipser zu arbeiten (pag. 257), wo er heute noch tätig ist (pag. 1093 Z. 486 ff.). Im Sommer 2009 kumulierten sich die ehelichen Probleme derart, dass die Privatklägerin Rechtsanwältin G.________ mit dem Einreichen eines Eheschutzgesuches beauftragte. Die Parteien versöhnten sich jedoch Ende 2009 wieder. Die Privatklägerin zog das Eheschutzgesuch zurück und der Beschuldigte zog nach fünfmonatiger Abwesenheit wieder in E.________ ein. Am 13. Dezember 2011 zog der Beschuldigte dann definitiv aus der ehelichen Wohnung aus.