Im Sommer 2006 reiste die Privatklägerin in den Kosovo in die Ferien und traf dort den Beschuldigten. Nach einer Fernbeziehung bis im Januar 2007 reiste die Privatklägerin – zusammen mit ihrer Nachbarin H.________ – erneut in den Kosovo und heiratete dort den Beschuldigten, gemäss dem Beschuldigten am 31. Januar 2007 (pag. 91 Z. 55). Nach einer kurzen Wartezeit reiste der Beschuldigte am 22. März 2007 in die Schweiz ein und zog ebenfalls nach E.________ (pag. 90 Z. 38). Der Beschuldigte stammt aus dem Kosovo, wo er nach seinen Angaben die Schulen und das Gymnasium besuchte.