7. Unbestrittenes Rahmengeschehen Aus den bisherigen Verfahrensakten ergibt sich folgendes, unbestrittenes Rahmengeschehen: Die Privatklägerin stammt aus Mazedonien und kam nach ihren Angaben im Jahre 1990 zusammen mit ihrer Familie in die Schweiz. Ungefähr im Alter von 20 Jahren heiratete sie ein erstes Mal, liess sich aber bereits nach einem Jahr wieder scheiden und zog alleine nach E.________. Im Sommer 2006 reiste die Privatklägerin in den Kosovo in die Ferien und traf dort den Beschuldigten.