Rachemotiv) sowie des Umstandes, dass der Vorwurf der Vergewaltigung durch die Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde; - rechtliche Würdigung nach dieser Beweiswürdigung; - dasselbe für Drohungen und Tätlichkeiten; - Strafzumessung oder (Teil-)Freispruch; - Beurteilung der Zivilklage auf Genugtuung; - Verfahrenskosten des erstinstanzlichen sowie des ersten und zweiten oberinstanzlichen Verfahrens; - Festsetzung der amtlichen Entschädigungen für das zweite oberinstanzliche Verfahren sowie der Rück- und Nachzahlungspflichten des Beschuldigten