III. Die Kosten des aufgehobenen oberinstanzlichen Verfahrens seien vom Staat zu tragen.» 4.3 Privatklägerin Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete an der Berufungsverhandlung für die Privatklägerin folgende Anträge (pag. 1107 f.): «I. Es sei festzustellen, dass die römischen Ziffern I, II, sowie IV des Urteils des Regionalgerichts vom 1. Juli 2014 in Rechtskraft erwachsen sind. II. Herr A.________ sei schuldig zu erklären: