4 2. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 90.00, ausmachend total Fr. 10‘800.00, mit bedingtem Vollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zu einer Übertretungsbusse von Fr. 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage); 4. zu den Verfahrenskosten erster Instanz von Fr. 12'396.00; 6. zu den Kosten des Neubeurteilungsverfahrens (inkl. Gebühr gem. Art. 21 VKD von Fr. 500.00).