4.2 Generalstaatsanwaltschaft Stv. Generalstaatsanwalt F.________ stellte und begründete seinerseits für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1106): «I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. Juli 2012 mit Bezug auf die Ziffern I, II und IV in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der sexuellen Nötigung, einmalig begangen zwischen Sommer 2010 und Dezember 2011 in E.________ z.N. von C.________;