3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung vom 30./31. Mai 2017 wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug vom 28. April 2017 (pag. 1067) und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 26. April 2017 (pag. 1065 f.) eingeholt. Es wurden zudem die Zivilakten CIV 12 199 sowie CIV 12 4629 ediert. Weiter wurden der Beschuldigte sowie die Privatklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung noch einmal eingehend zu Person und Sache befragt (pag. 1081 ff.).