In seiner Strafrechtsbeschwerde an das Bundesgericht vom 12. Oktober 2015 beantragte der Beschuldigte – mit Ausnahme der rechtskräftigen Ziff. I – die Aufhebung des Urteils des Obergerichts vom 17. April 2015 und Freisprüche von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung, der mehrfachen Drohung und der mehrfachen