1. Prozessgeschichte Mit Urteil vom 1. Juli 2014 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschuldigten/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter) der sexuellen Nötigung, der Drohung sowie der Tätlichkeiten, alles begangen zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Privatklägerin), schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 90.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten.