Gemäss den Ausführungen der Vorinstanz ist im Regionalgefängnis Biel sowohl der Zugang zu einem Arzt, der seinerseits Medikamente verschreiben kann, als auch die kontrollierte Abgabe von Heilmitteln ohne weiteres sichergestellt. Es ist somit nicht davon auszugehen, dass die Migräneanfälle des Beschwerdeführers durch die Inhaftierung zu einer lebensbedrohlichen Gefahr würden, die einen Haftaufschub rechtfertigen könnte.