Weiter verfüge das Regionalgefängnis Biel zwar nicht über einen eigenen Gesundheitsdienst, könne aber bei Bedarf einen Gefängnisarzt aufbieten und so die medizinische Versorgung des Beschwerdeführers gewährleisten. Nach einer Übergangszeit werde er in eine Vollzugsanstalt mit eigenem Gesundheitsdienst überwiesen. 26. Nach Würdigung der Gesamtumstände kommt die Kammer in Übereinstimmung mit der POM zum Schluss, der angeordnete Strafantritt im Regionalgefängnis Biel sei zu vertreten.